Die Expertenqualifikation richtet sich nach der Rahmenempfehlung §132a SGB V an Personen mit der Funktion „verantwortliche Pflegefachkraft“ in der Versorgung beatmeter und Intensivpflegepatienten in Pflegediensten mit mehr als 20 Beschäftigten. Die berufsbegleitende Zusatzqualifikation umfasst 200 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht. Sie wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung, Fallbezogenen Facharbeit und einer mündlichen Vorstellung der Facharbeit abgeschlossen.
Die berufliche Zusatzqualifikation ist anerkannt durch die Fachgesellschaft »Competenz Netzwerk außerklinische Intensivversorgung (CNI)« erfüllt gleichermaßen die Anforderungen
• der 2017 revidierten S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“,
• der 2018 in Kraft getretenen Qualitätsprüfungsrichtlinie des MDK (QPR Ambulant) sowie
• der Ende 2019 erschienen Rahmenempfehlungen zum Ergänzungsvertrag nach §132a Abs.4 SGB V zur ambulanten außerklinischen Intensivpflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege.
Präsenzwoche: 28.11.-01.12.2022 (In 99734 Nordhausen)
Prüfungstermin in Präsenz: 12.12.-13.12.2022 (In 99734 Nordhausen)